Staatliche Zuschüsse

Erhalten Sie staatliche Zuschüsse für Ihren Arbeitsplatz

Wer kann einen Antrag stellen?

Wenn Sie im Sitzen arbeiten und einen speziellen Arbeitsplatz (etwa einen orthopädischen Bürostuhl oder höhenverstellbaren Schreibtisch) benötigen, der Ihre Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellt, können Sie beim entsprechenden Träger einen Förderantrag stellen. Eine relevante medizinische Vorgeschichte muss dabei vorliegen.

Dazu gehören Dinge wie:

  • eine wiederholte Arbeitsunfähigkeit aufgrund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden
  • entsprechende bereits erfolgte Reha-Maßnahmen
  • bestimmte Operationen, zum Beispiel an den Bandscheiben
  • bestimmte Erkrankungen im Bein- oder Wirbelsäulenbereich

Insgesamt sollten Sie nachweisen können, dass Sie die Arbeitsmittel zwingend benötigen, um Ihre Einschränkungen oder Behinderungen damit auszugleichen und auch zukünftig beruflich tätig sein zu können. Es gibt eine ganze Reihe medizinischer Indikationen, die in Betracht kommen können, eine ausgiebige medizinische Beratung im Vorfeld ist deshalb unbedingt zu empfehlen.

Was ist dazu notwendig?

Die ausreichende medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt muss vorliegen. Der Arzt (in der Regel Orthopäde) attestiert, daß ein orthopädischer Stuhl oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.

Der Einsatz des Stuhls muss zur beruflichen Rehabilitation notwendig sein. Erstattet werden meistens € 435,- für den Stuhl. Jeder Fall ist jedoch individuell zu beurteilen, einen festgelegten Höchstbetrag gibt es nicht. Beim Schreibtisch – Arbeitsplatz gibt es keinen Orientierungsrichtwert, bzw. vordefinierten Höchstbetrag.

Nach einer Rehabilitationsmaßnahme brauchen Sie den Entlassungsbericht der Klinik. Die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Stuhls oder höhenverstellbaren Schreibtisches muss ausreichend medizinisch begründet werden.

Sie benötigen den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation, den Zusatzfragebogen und weitere verschiedene Formulare, die Sie bei ihrem Versicherungsträger erhalten.

Ein Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers beim Erwerb eines Bürostuhls ist nicht bei jedem Träger zwingend notwendig, aber empfehlenswert.

Wo stellen Sie den Antrag?

Bei dem für Sie zuständigen Träger. Bei vielen ist dies die Deutsche Rentenversicherung, es kann im Einzelfall aber auch eine andere Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, Krankenkasse (im Rahmen von Präventionsleistungen bei Rückenproblemen), ein Integrationsamt oder eine Fürsorgestelle für Sie zuständig sein.

Die verschiedenen Versicherungsträger vermitteln Ihnen in der Regel auch kompetente Reha-Berater und spezialisierte Ärzte, um Sie bei Ihrer Antragstellung zu unterstützen.

Wie verläuft die Antragstellung?

Der Antrag muss VOR der Anschaffung bei einem der Kostenträger gestellt sein, sonst erlischt der Anspruch. In der Regel kann der Versicherte die Bestellung erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides aufgeben. Die Verfahrensweise kann aber bei den einzelnen Versicherungsträgern im Detail unterschiedlich sein. Informieren Sie sich deshalb bereits VOR dem Bestellvorgang bei Ihrem Träger!

Nachdem Sie eine Bescheinigung zur Beschaffung eines orthopädischen Bürostuhls oder höhenverstellbaren Schreibtisches von ihrem Arzt haben, wenden Sie sich an unser qualifiziertes Fachpersonal und wählen Sie das Produkt nach eingehender Sitzprobe und Beratung aus. Wir kümmern uns um die Angebotserstellung und sind stets Ihr kompetenter Ansprechpartner!

Der Antrag wird dann mit den medizinischen Unterlagen und dem Kostenvoranschlag an den Kostenträger geschickt.

Die Bearbeitungszeit liegt manchmal bei mehreren Monaten. Falls Sie nicht wissen, wer als Kostenträger in Frage kommt, können Sie den Antrag direkt bei den Agenturen für Arbeit abgeben. Diese müssen innerhalb von 14 Tagen entscheiden, wer für die Bearbeitung und Kostenerstattung zuständig ist.

Nach erfolgter Bewilligung rechnen wir auf Wunsch direkt mit dem Versicherungsträger ab.